Notwendigkeit der Novellierung des Diätassistentengesetzes
Ein wichtiges Aufgabengebiet der AG Gesetz des VDD.
Veränderte Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem erfordern eine Anpassung in der Ausbildung der Gesundheitsfachberuf
- Änderungen im Arbeitsfeld der Diätassistentin / des Diätassistenten
- Berücksichtigung von Aspekten des demografischen Wandels
- Vorbereitung der Angehörigen der Berufsgruppe auf die neuen Anforderungen des Berufsfeldes und die EU-Harmonisierung
- Kompetenzorientierte Fassung der gesetzlichen Ausbildungsgrundlagen
- Erarbeitung eines empfehlenden Curriculums
Der aktuelle Stand der Arbeit wurde in einem Positionspapier zusammengefasst. Zusätzlich wird der Prozess der Curriculumsentwicklung zum Anlass genommen, die Professionalisierung unserer Berufsgruppe voranzubringen. Dafür sind u.a. Begrifflichkeiten und Definitionen zu schaffen bzw. zu übertragen, die die Tätigkeiten von Diätassistenten abbilden und die im nationalen und internationalen Kontext der Health Professionals (Heilberufe, Gesundheitsberufe) bereits Verwendung finden.
Dazu zählen
- der diätologische Prozess [1] / Nutrition Care Process [2]
- die diätetische Befunderhebung / diätologische Befundung und Beurteilung [1]
- Clinical Reasoning [3]
Ebenso setzten wir uns für eine neue Bezeichnung der Berufsgruppe ein.
Das bundesgesetzlich definierte Ausbildungsziel lautet:
„Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur eigenverantwortlichen Durchführung diättherapeutischer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnung wie dem Erstellen von Diätplänen, dem Planen, Berechnen und Herstellen wissenschaftlich anerkannter Diätformen befähigen sowie dazu, bei der Prävention und Therapie von Krankheiten mitzuwirken und ernährungstherapeutische Beratungen und Schulungen durchzuführen“ [4].
Aus diesem Ausbildungsziel wird deutlich, dass es sich bei der Berufsgruppe der Diätassistenten um einen Beruf in der Therapie und Ausübung von heilkundlicher Tätigkeit handelt. Wobei zu betonen ist, dass die diättherapeutischen und ernährungsmedizinischen Maßnahmen, sowie die ernährungstherapeutischen Beratungen und Schulungen eigenverantwortlich durchzuführen sind [4].
Alle genannten Faktoren sprechen zwangsläufig dafür, den Berufstitel an den Grad des Verantwortungsbereichs und die beruflichen Anforderungen von Diätassistenten anzupassen.
Die jetzige Bezeichnung als „Assistent“ wird den erbrachten Tätigkeiten und auch dem im Berufsgesetz definierten Ausbildungsziel nicht mehr gerecht. Favorisiert wird der Titel „Diätologe / Diätologin“[1], dieser wird bereits seit 2005 in Österreich verwendet, ist somit im deutschen Sprachraum bereits etabliert und führt - im Gegensatz zur heute verwendeten Berufsbezeichnung - im europäischen Kontext (Englisch: Dietitian, Spanisch/Italienisch Dietista) nicht zu Missverständnissen.
Der "Arbeitsgruppe Gesetz" gehören an:
| Jannina Brumm | BBA, Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, Bildungsakademie, BFS Diätassistenz |
| Karin Grabowski | Lehrkraft für Gesundheitsfachberufe HAGE, J.W. Klinikum Minden, Akademie für Gesundheitsberufe, Schule für Diätassistenz |
| Undine Klawitter | Berufliche Schule am Universitätsklinikum der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald – AöR - Fachrichtung Diätassistenz |
| Gabriele Kortboyer | Lehrkraft für Gesundheitsfachberufe HAGE, DKL/DGE Diätschule am Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Standort Gießen |
| Sabine Ohlrich | Dipl. med. päd., Berlin, Charité Gesundheitsakademie, Ausbildungsbereich Diätassistenz |
| Walburga Träger | Lehrkraft für Gesundheitsberufe HAGE, St. Franziskus Hospital Münster, Schule für Gesundheitsberufe, Diätschule |
| Monika Wild | DKL/DGE, EMB/DGE, Staatl. Berufsfachschule für Diätassistenten am Universitätsklinikum Würzburg |
| Silke Zornig | Dipl. med. päd., Grone Berufsfachschule Rügen, Bergen auf Rügen |
| Elina Zwickert | Bildungszentrum für Gesundheitsfachberufe am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein gGmbH, Kiel |
Wissenschaftliche Betreuung: Prof. Uta Oelke, Hochschule Hannover
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit und Frauen: Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengänge für die Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten
(FH-MTD-Ausbildungsverordnung – FH-MTD-AV) StF: BGBl. II Nr. 2/2006
Berufsgesetz für Diätologen Österreich - American Dietetic Association (ADA): Nutrition Care Process and Model Part I: The 2008 Update (2008): Journal of the American Dietetic Association. 2008; 1113-1117
- Klemme, B., Siegmann, G. (2006): Clinical reasoning – Therapeutische Denkprozesse lernen; Thieme-Verlag
- Diätassistentengesetz (DiätAssG), 08.03.1994



