Der Nominierungsausschuss
Aufgabe des Nominierungsausschusses
Rechtzeitig vor einer Präsidiumswahl bestellt die Mitgliederversammlung einen Nominierungsausschuss. Der Nominierungsausschuss, dessen Zusammensetzung regional ausgewogen sein soll, besteht aus 5 Mitgliedern. Die Mitglieder des Nomierungsausschusses haben die Aufgabe, geeignete Kandidaten für die Besetzung des geschäftsführenden Präsidiums sowie für das Ersatzpräsidium anzusprechen. Die Ausschussmitglieder veranlassen mögliche Kandidaten, sich beim Gremium nach § 9 Abs. 5 zu bewerben.
Mitglieder des Nominierungsausschusses

- Jannina Brumm

- Birgit Leuchtmann-Wagner

- Karina Pfadenhauer

- Silke Zur

- Daniel Buchholz



