Der Nominierungsausschuss

Aufgabe des Nominierungsausschusses
Rechtzeitig vor einer Präsidiumswahl bestellt die Mitgliederversammlung einen Nominierungsausschuss. Der Nominierungsausschuss, dessen Zusammensetzung regional ausgewogen sein soll, besteht aus 5 Mitgliedern. Die Mitglieder des Nomierungsausschusses haben die Aufgabe, geeignete Kandidaten für die Besetzung des geschäftsführenden Präsidiums sowie für das Ersatzpräsidium anzusprechen. Die Ausschussmitglieder veranlassen mögliche Kandidaten, sich beim Gremium nach § 9 Abs. 5 zu bewerben.

Mitglieder des Nominierungsausschusses

Jannina Brumm
Birgit Leuchtmann-Wagner
Karina Pfadenhauer
Silke Zur
Daniel Buchholz