Projekt Akademisierung
Projekttitel: Einführung der Modellklausel in das Berufsgesetz der Diätassistentin/des Diätassistenten
Projektdurchführung:
ARGE Modellklausel
Ansprechpartner: Doris Steinkamp, VDD und Elske Müller-Rawlins, Deutscher Verband Technischer Assistentinnen/Assistenten in der Medizin (dvta) (Sprecherinnen der ARGE Modellklausel), sowie die Beauftragten der Berufsverbände der ARGE Modellklausel
Laufzeit: Mai 2008 - offen
Projektbeschreibung:
In allen Ländern Europas, mit Ausnahme von Frankreich und Deutschland, werden Diätassistenten akademisch ausgebildet. In Frankreich wird die Ausbildung der Diätassistenten voraussichtlich ab dem Jahr 2010 akademisch. Bereits im Jahr 2005 verabschiedete der europäische Dachverband der Diätassistenten (EFAD) ein Positionspapier (Benchmark Statement, EDBS), das als Grundqualifikation für Diätassistenten einen Bacherlosabschluss vorsieht. Im Jahr 2009 wurde ebenfalls durch EFAD das europäische Kompetenzstatement verabschiedet, welches die Inhalte und Kompetenzen von Diätassistenten nach Beendigung der Ausbildung beschreibt.
Diätassistenten, die auf Grundlage des Diätassistentengesetzes von 1994 ausgebildet wurden, erfüllen zwar weitestgehend die Kriterien des EFAD- Benchmarks und des Kompetenzstatements, haben aber innerhalb der Europäischen Union trotz der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 in den meisten Ländern kaum oder nur unter hohen Auflagen die Möglichkeit der beruflichen Anerkennung. Dies ist aber für die Arbeit im Ausland zwingend notwendig. Dies führt zu einer Benachteiligung deutscher Diätassistenten in Europa.
Aufgrund dieser besonderen Ausbildungssituation nimmt Deutschland international eine Abseitsposition ein. Daraus resultiert, dass der Austausch im Bereich Diätetik für Deutschland nicht möglich ist; ein Austausch von Lehrkräften und Studenten kann nicht stattfinden, die Teilnahme an europäischen Plattformen ist nur eingeschränkt möglich, Fördergelder können nicht gewonnen werden. Es werden daher akademisch ausgebildete Diätassistenten in Deutschland benötigt, die am europäischen und internationalen wissenschaftlichen Diskurs partizipieren und so neue Erkenntnisse in die Berufsgruppe transportieren können, damit dieses Wissen zum Nutzen der Bevölkerung eingesetzt werden kann. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels von großer Wichtigkeit.
Der VDD verfolgt das Ziel, die Berufgruppe (teilweise) grundständig zu akademisieren und den akademischen Durchstieg für bereits qualifizierte Diätassistenten zu ermöglichen. Der VDD setzt sich daher für Einführung der sogenannten Modellklausel in das Diätassistentengesetz ein, welches es ermöglicht, Diätassistenten an Hochschulen auszubilden. Die Einführung soll analog zur Einführung der Modellklausel in die Berufsgesetze der Gesundheits- und Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Hebammen geschehen. Die Einführung der Modellklausel erfordert die Änderung des Diätassistentengesetzes von 1994 durch den Bundestag und ist daher mit einem hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Daher wurde die temporäre Arbeitgemeinschaft ARGE Akademisierung zusammen mit anderen Verbänden bundesrechtlich geregelter Fachberufe gegründet, die es ermöglicht, ressourcenschonend zu arbeiten und Synergien zu nutzen.



