Projekt Heilmittel

Projekttitel: Aufnahme der Diättherapie in die Heilmittelrichtlinie

Projektdurchführung: VDD (Ansprechpartnerin: Doris Steinkamp, 1. Vorsitzende)

Laufzeit: seit 2000, Ende offen

Projektbeschreibung:
In den Heilmittelrichtlinien (§ 92 Abs. 1 Nr. 6 SGB V) wird die Diättherapie nicht als Heilmittel aufgeführt. Für gesetzlich Versicherte bedeutet dies, dass die Diättherapie, im Gegensatz wie beispielsweise zur Physiotherapie, kein Heilmittel darstellt und nicht eingefordert werden kann. Die jetzige Regelung zur finanziellen Bezuschussung von diättherapeutischem Maßnahmen auf Grundlage des § 43 SGB V stellt nur eine Kann-Leistung der Kassen dar, was auch eine Unsicherheit für selbstständig tätige Diätassistenten darstellt.

Eine selbstständige Diätassistentin aus Köln hat daher zusammen mit dem VDD im Jahr 2000 gegen diese Richtlinie geklagt. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat daraufhin am 28.06.2000 positiv entschieden. Dem Urteil des BSG nach handelt es sich bei der Diättherapie um ein Heilmittel. Desweiteren wird diesem Urteil nach die Berufsfreiheit der Diätassistenten beeinträchtigt (BSG 86, 223). Der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) muss nun in einem förmlichen Verfahren über die Aufnahme der Diättherapie (§ 3 Diätassistentengesetz) in die Heilmittel- und Hilfsmittelrichtlinie zu entscheiden.