Richtlinien und Gesetze

Diätassistenten arbeiten direkt am kranken Menschen. Das Einhalten von Gesetzen, Richtlinien und Empfehlungen ist daher unbedingte Voraussetzung zum Wohle des Patienten und Verbrauchers.
Die für unsere Berufgruppe relevanten Gesetze, Richtlinien, Vereinbarungen und Empfehlungen finden Sie hier.
Deutsche Gesetze und Richtlinien
Diätassistentengesetz: Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten und zur Änderung verschiedener Gesetze über den Zugang zu anderen Heilberufen (Heilberufsänderungsgesetz - HeilBÄndG), vom 8. März 1994, zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 18.4.2016 I 886
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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV), vom 1. August 1994 (BGBl. I S. 2088), zuletzt geändert durch Art. 24 G v. 18.4.2016 I 886
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Leitfaden Prävention: Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V vom vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 1. Oktober 2018
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Richtlinien des VDD

Berufsrichtlinien des VDD, 2. überarbeitete Neufassung gemäß Mitgliederbeschluss vom 07.05.2010: Die Ausbildung und die berufliche Tätigkeit der Diätassistenten richtet sich nach den neuesten Erkenntnissen aus Forschung und Wissenschaft, aber auch nach den aus Erfahrung gewonnenen Erkenntnissen, den gesellschafts-/ sozialwissenschaftlichen Verhältnissen und den damit verbundenen rechtlichen Erfordernissen der Patientenversorgung. Das Berufsprofil der Diätassistenten wird diesen Entwicklungen kontinuierlich angepasst.
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Internationale Richtlinien und Vereinbarungen
Diätetik in Europa: Kompetenzanforderungen und ihre jeweiligen Leistungsindikatoren; Eine Darstellung der nach Ausbildungsabschluss und bei Berufseintritt erworbenen Kompetenzen auf dem Gebiet der Diätetik
European Federation of the Associations of Dietitians (EFAD), Thematic Network Dietitians Improving Education and Training Standards in Europe (DIETS)
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Akademische Richtlinien und Berufsstandards für Diätetik in Europa (zusammengestellt vom EFAD): Ein Ziel der Europäischen Vereinigung der
DiätassistentInnen-Verbände (EFAD), ist es, in unserer Arbeit hohe Standards zu
setzen und, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die wir für das Erreichen unserer Ziele und bei der Ausübung unseres Berufes benötigen, zu bestimmen.
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Internationaler Kodex der Berufsethik und Kodex der guten Praxis (Good
Practice): Mit der Einführung internationaler Richtlinien sollen bestehende nationale Richtlinien nicht ersetzt, sondern grundlegende, auf unserer allgemeinen Zustimmung basierende Inhalte in schriftlicher Form festgehalten werden. Somit können sich nationale Fachverbände für Diätetik mit eigenen Richtlinien dennoch am Gedankengut eines international vereinbarten Kodex ausrichten, in dem sich die weltweit geltenden, gemeinsamen Grundlagen der Diätetik widerspiegeln.
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