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Satzung

Die Satzung des VDD legt seinen Zweck, die Ziele des Verbandes, seinen Sitz und die Arten der Mitgliedschaft fest. Alle Verbandsorgane werden dort klar definiert und Regelungen, Verordnungen und Datenschutz benannt.

Satzungsänderungen können ausschließlich von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Hierzu bedarf es einer Zweidrittelmehrheit.

Hier können Sie die Satzung des Verbandes der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. herunterladen. (Neufassung 24.09.2021).