VDD-Fortbildungszertifikat - Up to date sein
VDD-Fortbildungszertifikat
- Der VDD vergibt das VDD-Fortbildungszertifikat an Diätassistenten für die kontinuierliche Weiter- und Fortbildung für die Tätigkeitsfelder Ernährungstherapie, Ernährungsberatung und Ernährungsbildung.
- Das VDD-Fortbildungszertifikat ist in der Regel Voraussetzung für die anteilige Rückerstattung der Kosten für die Ernährungstherapie für Patienten/Klienten auf Grundlage des § 43 SGB V.
- Eine weiterqualifizierende Fortbildungsmaßnahme ist für Diätassistenten nicht notwendig.
- Die Ausstellung des VDD Fortbildungszertifikates ist ein kostenfreies Service-Angebot für VDD Mitglieder.
So beantragen Sie das VDD-Fortbildungszertifikat
Zum Erwerb des Fortbildungszertifikates sind durch Fort- und Weiterbildung über einen Zeitraum von 3 Jahren (bei Einreichdatum max. 3 Jahre rückwirkend) insgesamt 50 Punkte zu sammeln.
Sie benötigen folgende Dokumente:
- Punktekatalog
- Übersichtsnachweis zum VDD Fortbildungszertifikat (nur für VDD Mitglieder)
- Antrag zum VDD Fortbildungszertifikat (nur für VDD Mitglieder)
- Reflexionsbogen zum selbstgesteuerten Lernen (für 2020: Infolge der Corona-Pandemie mussten zahlreiche Präsenzveranstaltungen abgesagt werden. Daher können im Zuge einer Sonderregelung bis zu 30 % der Punkte eines Dreijahreszeitraums (von 2020 bis 2023) über ein Selbststudium anerkannt werden.)
Bitte beachten: Die Bearbeitung der Anträge erfolgt chronologisch zunächst nach Gültigkeiten und dann nach Eingang.
Noch Fragen? Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zum VDD-Fortbildungszertifikat
Regelungen für Berufseinsteiger
Berufseinsteiger (VDD Mitglieder) erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung das VDD-Zertifikat übergangsweise. Wir benötigen dafür Ihren formlosen Antrag und den Nachweis der staatlichen Anerkennung.
Sie haben dann bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit, 25 Fortbildungspunkte zu erwerben und nachzuweisen.
Fortbildungszertifikat: Sonderregelung für 2020
Fortbildungszertifikat im Selbststudium erlangen
Aufgrund der COVID 19 - Pandemie entfielen 2020 zahlreiche Präsenzveranstaltungen. Alternativ sind Online-Angebote entstanden. Daher gelten folgende Regelungen:
- Die Teilnahme an Seminaren und Konferenzen wird unabhängig vom Format (Präsenz oder Online) angerechnet.
- Für das Jahr 2020 können 15 Fortbildungspunkte über Selbstlernen / Selbststudium auf dem Reflektionsbogen nachgewiesen werden.
- Unabhängig dazu können bis zu 18 Fortbildungspunkte über online-Schulungen erreicht werden