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Wie und womit verordne ich eine Ernährungstherapie bzw. Ernährungsberatung?

Der Verordnungsweg richtet sich nach dem Anlass der Verordnung:
Von Ernährungsberatung spricht man bei gesunden Menschen in verschiedenen Lebenssituationen.

Von Ernährungstherapie spricht man bei Menschen mit Erkrankungen. Im Bereich der Ernährungstherapie gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, da bisher nur Mukoviszidose und seltene angeborene Stoffwechselstörungen in der Heilmittelrichtlinie verankert sind. Einen grafischen Überblick finden Sie hier:

Prävention (§ 20 SGB V):

Ernährungsberatung im Bereich der Primärprävention richtet sich an Gesunde mit speziellen Anforderungen an die Ernährung (z.B. Schwangere, Kinder und Jugendliche, Senioren, Schichtarbeiter).

  • Ziel: Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.
  • Präventionsempfehlung: Auf Formular 36 können Ärzte eine Ernährungsberatung empfehlen
  • Leistungen/Kosten: Mit der Präventionsempfehlung wenden sich Versicherte an ihre Krankenkassen, die zertifizierte Angebote bezuschussen. 
  • Hinweis: Präventionsempfehlungen sind keine klassische ärztliche Verordnung. Krankenkassen müssen sie dennoch berücksichtigen. Versicherte können auch ohne Präventionsempfehlung Zuschüsse für Kurse beantragen.

Ernährungstherapie

Ernährungstherapie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Erkrankungen. Sie dient der Wiederherstellung der Gesundheit, Verbesserung der Lebensqualität oder Linderung/Verzögerung des Krankheitsverlaufs. Für seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose ist ambulante Ernährungstherapie Teil der Heilmittelrichtlinie. Andere ernährungsbedingte Erkrankungen und krankheitsbedingte Ernährungsprobleme sind bisher nicht in der Heilmitelrichtlinie enthalten. Ernährungstherapie kann aber von Ärzten empfohlen werden. Sie erfolgt auf An- und Verordnung des Arztes.

Ernährungstherapie laut Heilmittelrichtlinie bei Mukoviszidose und SAS

Bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose können spezialisierte Vertragsärzte das Formular 13 zur Verordnung von amb. ET als Heilmittel nutzen. In Ausnahmefällen können aber auch nicht spezialisierte Haus- oder Fachärzte eine Verordnung ausstellen.

Leistungserbringer: Wenn von den Krankenkassen als Heilmittelerbringer zugelassen, dürfen Diätassistenten, Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler Ernährungstherapie für Mukoviszidose und SAS auf Verordnungsmuster 13 durchführen. Eine Auflistung der Heilmittelerbringer finden Sie hier.

Kosten: Bei Heilmitteln zahlt der Patient 10 € Praxisgebühr und den 10%igen Eigenanteil.

Individuelle Ernährungstherapie

Ernährungstherapie auf ärztliche Empfehlung bei allen weiteren Indikationen ist eine Kann-Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird von vielen Krankenkassen bezuschusst. 

Hierzu wird § 43 SGB V  „ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“ herangezogen.

Sie können Ihren Patienten die Notwendigkeit einer individuellen Ernährungstherapie formlos mit einer Notwendigkeitsbescheinigung bestätigen.

Kosten: Patienten sollten sich vorab bei ihrer Krankenkasse nach einer Kostenbeteiligung erkundigen. Für Ärzte ist das Ausstellen einer Notwendigkeitsbescheinigung budgetneutral.

Den komplexen Sachverhalt zur Verordnung und Durchführung von ambulanter Ernährungstherapie hat der VDD gemeinsam mit vielen Akteuren in der Service-Broschüre „Ernährung – Möglichkeiten der Beratung und Therapie – Tipps für die Praxis und Beispiele“  der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dargestellt.

Ernährungstherapeutische Schulungen als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation

Schulungen zu krankheitsbedingt notwendigen Ernährungsumstellung liegen für verschiedene Indikationen vor.

Zuschüsse gibt es für verschiedene Programme wie z.B. für Neurodermitis-Schulungen.

Schulungen im DMP

Disease-Management-Programme (DMP) wie zum Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 sehen Patientenschulungen auch zu Fragen der Ernährung vor. Für eine Teilnahme müssen Patienten sich in das entsprechende DMP einschreiben. 
Kosten: Die Abrechnung erfolgt für den Vertragsarzt über die quartalsweise Honorarabrechnung. Für Patienten ist die Teilnahme kostenfrei.

Indikationen von A-Z:

  • Adipositas / Übergewicht
  • Arteriosklerose / KHK
  • Cholangitis / Cholelithiasis
  • Chronische entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa)
  • CVRM
  • Dermatologische Erkrankungen
  • Diabetes mellitus Typ 1/ 2/Gestationsdiabetes
  • Divertikelkrankheit / Divertikulitis
  • Entzündlich-rheumatische / orthopädische Krankheiten
  • Essstörung 
  • Fettstoffwechselstörung
  • Fettleber / Leberzirrhose / Hepatitis
  • Fehlernährung
  • Fütterstörungen /Stillproblematik
  • Gastroenterologisch Erkrankungen
  • Gastroösophageale Refluxkrankheit
  • Gastritis / Ulkus
  • Herzinsuffizienz / KHK
  • Hyperemesis gravidarum
  • Hypertonie
  • Hyperurikämie / Gicht
  • Infektionskrankheiten (HIV)
  • Kardiovaskuläre Erkrankungen
  • Kurzdarmsyndrom
  • Lebererkrankungen
  • Lungenerkrankungen (COPD)
  • Mukoviszidose
  • Nahrungsmittelallergie
  • Nahrungsmittelintoleranz / -unverträglichkeit
  • Nephrologische Erkrankungen
  • Neurologische Erkrankungen
  • Neuromuskuläre Erkrankungen 
  • Obstipation
  • Onkologische Erkrankungen
  • Operationen am Gastroinestinaltrakt
  • Organtransplantationen
  • Oesophagealer Reflux
  • Osteoporose
  • Pankreaserkrankungen
  • Reizdarmsyndrom
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Schilddrüsenerkrankung
  • Seltene angeborene Stoffwechselstörungen
  • Untergewicht / Mangelernährung
  • Urolithiasis / Harnsteine
  • Zöliakie
  • Zustand nach bariatrischer Operation