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Wann übernehmen Krankenkassen einen Teil der Kosten?

  • Bei Präventionsleistungen sind gesetzliche Krankenkassen per Gesetz verpflichtet, zugelassene Maßnahmen zumindest bezuschussen. Eine Anfrage lohnt sich!
  • Viele Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten einer Ernährungstherapie. Jedoch ist dies eine freiwillige Leistung. Eine Anfrage lohnt sich! 
  • Krankenkassen übernehmen Kosten nur, wenn qualifizierte und zertifizierte Fachkräfte die Ernährungstherapie durchführen. Das sind Diätassistenten. 
  • Patienten gehen in Vorleistung.
  • Patienten reichen die Rechnung nach Beendigung der Ernährungstherapie bzw. Ernährungsberatung bei ihrer Krankenkasse ein und bekommen in der Regel einen Teil der Rechnungssumme zurückerstattet.
  • Private Krankenkassen übernehmen selten die Kosten einer Ernährungstherapie. Eine Anfrage lohnt sich!