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Ernährungsintervention

Ernährungsinterventionen sind der 4. Schritt des prozessgeleiteten Handelns.

Diätassistenten und Diätassistentinnen führen Ernährungsinterventionen in der Ernährungstherapie sowie der ernährungsbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung durch.

Zur Beschreibung ihrer Tätigkeiten werden folgende Arbeitsdefinitionen zu Grunde gelegt. Die Definitionen wurden von einer Arbeitsgruppe
(s. u.) des VDD erstellt, mit dem Ziel der Aufnahme in die Überarbeitung des G-NCP-Manuals.

„Eine Ernährungsintervention umfasst alle Formen des Handelns und dabei eingesetzter Methoden, Maßnahmen, Techniken und Mittel, die Anwendung finden, um das Ernährungsproblem zu behandeln. Ernährungsintervention wird mit der Absicht angewendet, ernährungsbezogene Verhaltensweisen, Risikofaktoren, Bedingungen/Faktoren der Umwelt/des Umfeldes, Gesundheits- oder Ernährungszustand von Einzelpersonen, Gruppen oder einer Gemeinschaft zu verändern.“

Mit dieser Definition orientiert sich die Arbeitsgruppe an der Definition der British Dietetic Association (BDA) und erweitert die bestehende Definition gemäß G-NCP-Manual (2015).

Unter Ernährungsintervention wird damit jede Form einer strukturierten und definierten diätetischen Handlung durch Diätassistent*innen verstanden, die sich vom bloßen Beobachten des üblichen Handelns und Verhaltens unterscheidet. Ernährungsintervention kann durch verschiedene Interventionsformen stattfinden:

  • kommunikativ (Ernährungsinformation, Ernährungsaufklärung, Ernährungsschulung, Ernährungsberatung)
  • praktisch anleitend, z. B. zur Nutzung einer Online-Plattform, zur Herstellung von Speisen und Rezepturen, zum Lebensmitteleinkauf, …
  • mittels spezifischer Ernährungsformen und ggf. deren Herstellung: orale Ernährung (Diät), Orale Nahrungssupplementation, enterale und parenterale Ernährung

Im Rahmen von Ernährungsintervention, die immer auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtet wird, können die drei Komponenten sowohl einzeln als auch kombiniert zum Einsatz kommen und sich an Betroffene (Patient, Klient) selbst, deren Angehörige bzw. Bezugspersonen, aber auch an andere beteiligte Akteure des Gesundheitswesens (z. B. Pflegende) richten.

Die beschriebenen Begriffsdefinitionen unterscheiden sich von der (umgangssprachlichen) Nutzung der Begriffe Ernährungsberatung und Ernährungstherapie mit dem Verständnis, dass sich Ernährungsberatung an Gesunde, Ernährungstherapie an erkrankte Personen richtet. Dies vermischt den methodischen Ansatz der Interventionsform Ernährungsberatung mit der leistungsrechtlichen Perspektive. Aus der Interventionsperspektive stseht Ernährungsberatung als Interventionsform für beide Zielgruppen, die das Ziel verfolgt, „die individuellen und sozialen Ressourcen […] zu mobilisieren, um zu einem situationsangepassten und unabhängigen Ernährungshandeln zu befähigen“ (G-NCP Manual, 2015).

Mitglieder der Arbeitsgruppe: Dr. Daiel Buchholz MPH, DMP Sabine Ohlrich-Hahn, Lisa Laininger M.Sc., Robert Renter B. Sc. cand. M.Sc.