Ernährungstherapie - ein Heilmittel
Gemäß § 30 SGB VII sind Heilmittel alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen. Auf diese medizinischen Dienstleistungen haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch, wenn sie ihnen ärztlich verordnet werden.
2017 wurde das Heilmittel Ernährungstherapie erstmals in die Heilmittelrichtlinien aufgenommen. Diätassistenten können als Heilmittelerbringer für das Heilmittel „Ernährungstherapie“ nach § 124 Abs. 1 SGB V zugelassen werden. Das Heilmittel ist derzeit für ambulante Maßnahmen bei zwei Erkrankungsgruppen begrenzt, es kann nur bei Mukoviszidose (CF) und bei seltenen angeborenen Stoffwechselstörungen (SAS) verordnet werden. Der VDD setzt sich für die Ausweitung der Heilmittelrichtlinie für Ernährungstherapie ein.
Weitere Gesundheitsberufe, die zu den Heilmittelerbringern zählen, sind Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen.