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Wie wird eine Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie verordnet?

Wie Ernährungstherapie oder Beratung verordnet wird, ist vom Anlass der Ernährungstherapie abhängig:  

1. Ernährungsberatung – also Beratung für gesunde Menschen, die z. B. in einer speziellen Lebenssituation sind und ihre Ernährung optimieren möchten, muss nicht verordnet werden. Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Angebote. Hier lohnt sich eine Anfrage bei der eigenen Krankenkasse.

2. Patienten mit Mukoviszidose oder seltenen angeborenen Stoffwechselstörungen erhalten von dem jeweiligen Facharzt das Verordnungsmuster 13, wenn sie Ernährungstherapie benötigen. 

3. Patienten, die z. B. aufgrund von Adipositas, Zöliakie, Nierenerkrankungen, Leberzirrhose, einer chronischen Darmerkrankung oder einer Krebsdiagnose eine Ernährungstherapie benötigen: Ärzte können die Notwendigkeit einer Ernährungstherapie formlos bescheinigen und dem Patienten mitgeben. Ein Formular für eine Notwendigkeitsbescheinigung gibt es  hier.