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So werde ich Mitglied

Im VDD können Diätassistenten aus dem In- und Ausland sowie Schüler des Berufszweiges Diätetik Mitglied werden. Angehörige und Studierende anderer Gesundheitsberufe sind als assoziierte Mitglieder willkommen. 

Mitglied im VDD werden ist ganz einfach: Das jeweilige Anmeldeformular finden Sie bei den verschiedenen Arten der Mitgliedschaft. 

Arten der Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied

Als Diätassistentin und Diätassistent aus dem In- und Ausland können Sie ordentliches Mitglied im VDD werden. 

Das Anmeldeformular hier downloaden und dann per Fax, Post oder E-Mail vdd@vdd.de an die VDD-Geschäftsstelle in Essen senden. 

Ordentliche Mitglieder erhalten das volle Leistungsspektrum

Jährlicher Mitgliedsbeitrag: 160 €

Ermäßigte Mitgliedschaft

Ermäßigte Mitgliedschaft richtet sich an:

  • Vollzeitstudierende (65,00 €)
  • Diätassistenten im ersten Jahr nach der Ausbildung (80,00 €),
  • Rentner (80,00 €),
  • Diätassistenten mit einem jährlichen Nettoeinkommen inkl. Erziehungsgeld unter 6.136,00 € (80,00 €).

Sie profitieren von dem ermäßigten Mitgliedsbeitrag bei vollem Leistungsspektrum. 

Wenn das jährliche Nettoeinkommen inkl. Arbeits-Erwerbsunfähigkeitsrente o. ä. unter 10.226,00 € liegt, berechnet der VDD 112,00 €, das entspricht 70% des ordentlichen Mitgliedsbeitrags.

Der Antrag dazu kann jährlich bis zum 15. Januar (bzw. unterjährig bei neuem Mitgliedsantrag) gemeinsam mit einem entsprechenden Nachweis eingereicht werden.

Den Antrag zur Beitragsermäßigung für 2026 finden Sie hier

WICHTIGER HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass die Anträge immer nur für ein Jahr gelten, mit Ausnahme einer Bescheinigung des Eintritts in die Rente. Falls nötig, denken Sie bitte daran, auch für die nachfolgenden Jahre immer bis spätestens zum 15.01. des neuen Antragsjahres Ihren Antrag zur Beitragsermäßigung einzureichen. 

Wenn Sie Fragen zum Formular haben, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen: E-Mail: vdd@vdd.de

 

Außerordentliches Mitglied / Schülermitgliedschaft

Schüler können bereits ab dem ersten Ausbildungsjahr außerordentliches Mitglied beim VDD werden. 

Das Anmeldeformular hier downloaden und dann per Fax, Post oder E-Mail vdd@vdd.de an die VDD-Geschäftsstelle in Essen senden. 

Das Leistungsspektrum für Schüler beinhaltet neben den anderen Vorteilen der Mitgliedschaft das Mitgliedermagazin Diät + Information (6 Ausgaben im Jahr) als Online-Version und die kostenlose Teilnahme am Kongress.

Jährlicher Beitrag: 45 €.

 

Assoziierte Mitglieder

Für Angehörige anderer Gesundheitsberufe mit Bezug zur Ernährung/Diätetik, Patientenverbände, Berufsverbände und andere Vereinigungen, Wissenschaftliche Gesellschaften, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen besteht die Möglichkeit einer assoziierten Mitgliedschaft. Das Anmeldeformular hier downloaden Einzelmitglieder / Institutionen - und dann per Fax, Post oder E-Mail (vdd@vdd.de) an die VDD-Geschäftsstelle in Essen senden. 

Leistungsspektrum für assoziierte Mitglieder:

  • Mitgliedermagazin Diät + Information (6 Ausgaben im Jahr kostenlos und bequem in den Briefkasten)
  • Vorzugspreise bei 
    • allen Fachpublikationen
    • VDD-Kooperationspartnern
    • Seminaren (ausgenommen indikationsbezogene Zertifikatskurse)
    • VDD-Bundeskongress

Jährlicher Beitrag:

  • Angehörige anderer Gesundheitsberufe mit Bezug zur Ernährung/Diätetik (160,00 €),
  • Patientenverbände, Berufsverbände und andere Vereinigungen (235,00 €),
  • Wissenschaftliche Gesellschaften (360,00 €),
  • Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen (235,00 €).

Die vollständige Beitragsordnung sehen Sie hier.

Die Satzung des VDD e.V. finden Sie hier.

Kündigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem VDD (Kündigung) erfolgt durch Brief oder Fax an die Geschäftsadresse des VDD. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss spätestens bis zum 1. Oktober des Jahres der VDD-Geschäftsstelle vorliegen. - § 6 Abs. 2 VDD-Satzung

Eine Kündigung per Mail ohne Unterschrift erfüllt nicht die Schriftform und ist nicht wirksam.

Eine Kündigung per Mail ist nur dann wirksam, wenn die Mail als Anlage eine vollständige eingescannte Kündigungserklärung nebst eigenhändiger Unterschrift enthält.