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Prävention - Handlungsfeld mit Zukunft

Primäre Prävention und Gesundheitsförderung sind Grundsäulen unseres Gesundheitssystems, bei denen auch Diätassistenten aktiv mitwirken. Menschen zu unterstützen, ihre Ernährung in ihrem Alltag so umzusetzen, damit Krankheiten vorgebeugt wird, ist eine wichtige berufliche Aufgabe. 

Der Markt an Präventionsangeboten entwickelt sich derzeit rasant: Präsenzangebote bleiben wichtig. Die Corona-Pandemie hat jedoch wie ein Katalysator in Sachen Digitalisierung gewirkt. Nachhaltige, digitale und hybride Angebote stehen bei Krankenkassen wie Versicherten hoch im Kurs.

Angebote für Primärprävention

Kunden benötigen zeitgemäße Angebote für die individuelle Primärprävention: Auf die Zielgruppen maßgeschneiderte Inhalte, innovative Formate und abwechslungsreiche Kursprogramme, in Präsenz und/oder digital. Variable und moderne Methoden, Nudgings, Lernmanagementprogramme, Apps und Podcasts – hier sind vielfältige kreative Lösungen möglich und gefragt.

BGM und BGF: Steuerliche Förderung für Unternehmen

Unternehmen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen profitieren unmittelbar, wenn Beschäftigte gesund bleiben bzw. Erkrankungsrisiken mindern. Zudem werden sie steuerlich für das Durchführen von Präventionsmaßnahmen gefördert. Deshalb wollen sie ihren Mitarbeitern in immer größerem Umfang verschiedene, innovative und abwechslungsreiche Programme im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) bzw. der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) anbieten. 

Diätassistenten sind mit ihrer praxisorientierten Kompetenz prädestiniert, diese Präventionsleistungen anzubieten. Hier können sie ihr ganzes Kompetenzspektrum kreativ nutzen. Um in diesem zukunftsträchtigen Arbeitsfeld erfolgreich zu sein, braucht es Sichtbarkeit, ein gutes Angebot und somit eine starke Positionierung. 
Klingt interessant? Hier finden Sie hilfreiche Informationen:

Leitfaden Prävention

Der Leitfaden Prävention legt u.a. fest, welche Kriterien (Mindeststandards) erfüllt werden müssen und welche Präventionsangebote zertifiziert werden können. 

ZPP

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) ist für einheitliche Qualitätsstandards innerhalb der Präventionsangebote, die von gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, verantwortlich. Als Kooperationsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen prüft sie alle Angebote der individuellen verhaltensbezogenen Prävention. 

Ernährungsprävention: Fragen und Antworten

Rund um die Prävention gibt es eine ganze Menge Fragen. Wer in diesem Tätigkeitsfeld erfolgreich sei will, findet hier die passenden Antworten.

Gesetzliche Grundlagen der Präventionsangebote sind 

Bei der Umsetzung von § 20 SGB V und Präventionsgesetz kommt dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV SV) eine besondere Stellung zu: Der GKV Spitzenverband hat den Leitfaden Prävention erstellt, der alle Rahmenbedingungen festlegt, die Präventionsangebote und deren Anbieter erfüllen müssen, um von den Krankenkassen finanziert zu werden.

Von den gesetzlichen Krankenkassen sind nach § 20 Abs. 4 zu erbringen:

  • Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach Absatz 5 SGB V, also zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V, die die Themen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung oder Suchtmittelkonsum behandeln
  • Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V 
  • Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben nach § 20b SGB V

Im Leitfaden Prävention werden verschiedene Handlungsfelder definiert:

  • Bewegungsgewohnheiten
  • Ernährung
  • Stress- und Ressourcenmanagement
  • Suchtmittelkonsum

Der Leitfaden Prävention weist aus

  • Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung
  • Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil
  • Überbetriebliche Vernetzung und Beratung.

Das Handlungsfeld Ernährung findet bei übergreifenden Angeboten Berücksichtigung, so kann Ernährung sowohl bei der gesundheitsförderlichen Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen oder explizit bei der gesundheitsgerechten Ernährung im Arbeitsalltag Einfluss nehmen.

Präventionsangebote sollen dort angeboten werden, wo die Menschen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld erreicht werden können. Dieser Setting-Ansatz wird in den sog. „Lebenswelten“ (§ 20a SGB V) umgesetzt. Darunter werden abgrenzbare soziale Systeme verstanden, die mit spezifischen Werten und räumlichen, ökonomischen und sozialen Bedingungen verbunden sind. 
Dazu gehören: 

  • Kindertagestätten und Schulen, aber auch 
  • Kommunen oder Stadtteile. 

Die meisten Aktivitäten finden laut Präventionsbericht 2020 in Kitas (31%), Grundschulen (30%) und weiterführenden Schulen (17%) statt. Bundesweit gibt es zahlreiche praxisorientierte Konzepte wie etwa Klasse 2000, Das gesunde Boot oder der Ernährungsführerschein, die häufig von Diätassistenten durchgeführt werden.

Der GKV Spitzenverband setzt verstärkt auf digitale Angebote. Digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsprogramme können in Form von Internetinterventionen, mobilen Anwendungen (Apps) und hybriden Trainingskonzepten angeboten werden. Kriterien zur Zertifizierung digitaler Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote finden sich in Kapitel 7 des Leitfadens Prävention.

Auf der Homepage der Zentralen Prüfstelle Prävention sind FAQs hinterlegt.

Verhaltensprävention zielt auf Maßnahmen mit Bezug auf die jeweilige Person selbst und ihr Verhalten – ihre individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten für eine gesunde Lebensführung sollen gestärkt und entwickelt werden.

Verhältnisprävention berücksichtigt Maßnahmen im Hinblick auf die Umwelt, also die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen bzw. des Lebensumfeldes und der Lebensbedingungen. Hier sollen Strukturen geschaffen oder so verändert werden, dass ein gesundheitsförderliches Verhalten erleichtert wird.

Der Löwenanteil der Kursteilnahmen bei individuellen Präventionsangeboten entfiel 2021 und in den Vorjahren auf das Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten und Stressmanagement, das Handlungsfeld Ernährung machte dagegen nur 3% aus – hier ist also „deutlich Luft nach oben“.

  • Bei Präventionsangeboten in den Lebenswelten und im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ist der Bereich hervorragend geeignet, verhaltens- und verhältnispräventive Elemente miteinander zu verbinden. Essen und Trinken sind im Lebensalltag ständig präsent, wodurch sich in allen Präventionsbereichen ideale Anknüpfungspunkte ergeben.
  • Ernährung leistet einen Beitrag zur Gesundheit der Menschen, kann aber auch helfen, unseren Planeten „gesund“ zu erhalten – somit können in dieses Handlungsfeld auch Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte eingebracht werden.
  • In stationären Einrichtungen der Pflege bietet das Handlungsfeld den Pflegekassen die Möglichkeit, Pflegeeinrichtungen z. B. bei der Verbesserung des Ernährungsangebots und der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme insgesamt zu beraten und zu unterstützen. 

Im Handlungsfeld Ernährung werden folgende Maßnahmen für die Präventionsprinzipien geleistet:

  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie 
  • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht 

Rahmenbedingungen für die Anbieterqualifikation und die Gestaltung der Maßnahmen sind im Kapitel 5.6.2. im Leitfaden Prävention hinterlegt. Präventionsmaßnahmen sind in der Regel in Gruppen durchzuführen und müssen von der ZPP zertifiziert sein.

Kurskonzepte zu beiden Präventionszielen wurden von VDD und Save Nutrition Network (SNN) entwickelt, sind bereits ZPP-gelistet und zertifiziert. 

Zuständig ist die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Diese Kooperationsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen prüft Präventionskurse deutschlandweit einheitlich nach definierten Kriterien. Dadurch gewährleistet sie einen allgemein anerkannten Qualitätsstandard auf Basis des Leitfadens Prävention.

Die Anforderungen für die erfolgreiche Zertifizierung eines neuen Kurskonzeptes sind sehr hoch und erfordern eine intensive Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben. Erfüllt ein Konzept die formalen Kriterien nicht, wird es durch die ZPP abgelehnt.

Die ZPP zertifiziert sowohl das Vorliegen der Anbieterqualifikation als auch die inhaltliche Ausgestaltung des Kurskonzeptes. Für die Zertifizierung muss zudem ein wissenschaftlicher Nachweis über die Wirksamkeit erbracht werden. Dieser ist nur möglich, wenn das Konzept vor der Zertifizierung mehrfach durchgeführt wurde und von mindestens 36 Teilnehmenden evaluiert wurde. Die Evaluation muss zu Beginn, am Ende und 6 Monate nach Ende der Maßnahme stattfinden.

Einfacher: Bereits bestehendes Konzept nutzen. In diesem Fall erfolgt nur die Prüfung/Zertifizierung der Anbieterqualifikation.

1. Anbieterqualifikation

a) Berufsabschluss: Diätassistenten bringen über ihren staatlich reglementierten Berufsabschluss die notwendige Qualifikation bereits mit. Die Vorlage des Berufsabschlusses ist ausreichend, es müssen keine weiteren Nachweise zur personalen und fachlichen Kompetenz eingereicht werden
Ausnahme: Diätassistenten, die vor 1994 ausgebildet wurden, müssen derzeit noch einen zusätzlichen Nachweis ihrer Qualifikation im Bereich Pädagogik erbringen.

b) Ggf. Einweisung in das durchzuführende Programm (Kurskonzept) – zumeist durch eine einmalige Schulung zu erreichen, die z.B. durch SNN angeboten wird 

2. Kurskonzept, dafür sind folgende Unterlagen einzureichen:

a) Ziel/e der Maßnahme
b) Adressierte Zielgruppe
c) Inhaltliche und methodische Gestaltung – dazu sind Stundenverlaufspläne für jede Kurseinheit zu erstellen, aus der die zeitliche sowie inhaltliche und methodische Planung hervorgeht.
d) Teilnehmerunterlagen, die die selbstständige Anwendung der Inhalte unterstützen

Für digitale Angebote gelten gesonderte Kriterien. Weitere Informationen zu gibt es hier.
 

Die ZPP prüft potenzielle Kursleitungen zentral für alle gesetzlichen Krankenkassen. Wer alle Prüfkriterien erfüllt, erhält die Anerkennung für das entsprechende Handlungsfeld/Präventionsprinzip/Verfahren und kann dauerhaft als Kursleitung für Präventionskurse eingesetzt werden.

  • Für die Anbieterqualifikation ist personale und fachliche Kompetenz in einem definierten Maß nachzuweisen. Dies ist bei Diätassistenten durch die Vorlage des Berufsabschlusses gegeben, weil es sich dabei um eine staatlich geregelte Ausbildung handelt. Wer noch die zweijährige Ausbildung absolviert hat, muss jedoch einen zusätzlichen Nachweis in Pädagogik, z.B. durch eine Fortbildung erbringen.
  • Zusätzlich wird die Einweisung in das durchzuführende Programm erforderlich. Einweisungen in ein durchzuführendes Programm (standardisiertes Konzept) bzw. in die vorgesehenen Inhalte/Verfahren können sowohl in Präsenz, wie auch als Live-Onlineübertragung durchgeführt werden. Für die Live-Onlineübertragung ist zusätzlich eine Selbstverpflichtungserklärung abzugeben, in der die Sicherstellung des Datenschutzes, der technischen Unterstützung sowie der Qualitätskontrolle bestätigt wird.

Aufgrund ihres staatlich anerkannten Berufsabschlusses sind Diätassistenten für dieses Tätigkeitsfeld bestens ausgebildet und besitzen die notwendige Anbieterqualifikation. Einzureichen ist lediglich die Urkunde über den Berufsabschluss. Wer noch die zweijährige Ausbildung absolviert hat, muss jedoch einen zusätzlichen Nachweis in Pädagogik, z.B. durch eine Fortbildung, erbringen.

Zusätzlich wird  die Einweisung in das durchzuführende Programm erforderlich.

  • Ja, weil sie die Anbieterqualifikation durch ihren Berufsabschluss automatisch erfüllen.
  • Sie können dann auf bereits bei der ZPP gelistete zertifizierte Kurse anderer Anbieter zurückgreifen. Dabei entstehen (einmalige) Lizenz-/Nutzungskosten.
  • Der VDD bietet im Verbund mit der Kraaibeek GmbH und dem Save Nutrition Network bereits fertige ZPP-gelistete Kurskonzepte an.

Zu unterscheiden sind die ZPP-Anerkennung von Personen bzw. Kursen/Konzepten. 

  • Die ZPP prüft die Anbieterqualifikation grundsätzlich einmalig zentral für alle gesetzlichen Krankenkassen.
  • Kurskonzepte werden alle 3 Jahre überprüft.

Ja, das gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen! Die ZPP arbeitet im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen und prüft und zertifiziert Angebote für die individuelle verhaltensbezogene Prävention. Dieser Kooperationsgemeinschaft gehören an: 

  • die Ersatzkassen 
  • die Betriebskrankenkassen
  • die Allgemeinen Ortskrankenkassen
  • die Innungskrankenkassen
  • die Knappschaft
  • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG. 

Die Zertifizierung durch die ZPP garantiert, dass das jeweilige Präventionsangebot leitfadenkonform ist. Sie ist ausschlaggebend für eine Bezuschussung durch die Krankenkassen.

Nein, Präventionsangebote im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20b) sowie Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (§§20 b und c) sind von der ZPP-Zertifizierung unabhängig. Allerdings erwarten die Krankenkassen, dass die Anbieter über eine ZPP-Zertifizierung verfügen.

Für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des GKV-Leitfadens Prävention sind die jeweiligen Krankenkassen vor Ort zuständig. Die Krankenkassen dürfen Maßnahmen, die von den im Leitfaden genannten Handlungsfeldern und Kriterien abweichen, nicht fördern und durchführen.

Digitale und hybride Angebote stehen bei Krankenkassen wie Versicherten hoch im Kurs und sind ausdrücklich gewünscht. Der GKV Spitzenverband fördert daher neben Präsenzangeboten verstärkt digitale Präventionsleistungen. 

  • Seit dem 1.7.2021 kann die Zertifizierung digitaler Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote bei der Zentrale Prüfstelle Prävention beantragt werden.

Als eine wichtige Folge der Corona-Pandemie hat sowohl die Bedeutung als auch die Zahl digitaler Präventionsangebote zugenommen. Zwar können digitale Angebote die persönliche Nähe nicht ersetzen, aber sie sind ein wichtiges Instrument für mehr Flexibilität und eine größere Reichweite in Bezug auf bestimmte Zielgruppen. 

Der Leitfaden Prävention nennt in den Handlungsfeldern der verhaltensbezogenen Prävention:

  • Internet-Interventionen, 
  • mobile Anwendungen sowie 
  • hybride (aus den beiden zuvor genannten kombinierte) Anwendungen.

Die digitale Technologie übernimmt oder ergänzt dabei typische Funktionen der Kursleitung (Edukation, Anleitung zu Übungen usw.). Die genauen Anforderungen sind im Kapitel 7 des Leitfadens Prävention hinterlegt.

  • Hohes Entwicklungspotential als Arbeitsfeld für Diätassistenten. Ihr Zugang ist aufgrund der durch die Berufsausbildung einfach nachzuweisenden Anbieterqualifikation zusammen mit einer Kurseinweisung relativ einfach. 
  • ZPP-zertifizierte Kurskonzepte stellt das Save Nutrition Network (SNN) für definierte Präventions- und Handlungsfelder bereit und entwickelt diese Angebote weiter – darauf können Diätassistenten zurückgreifen, ohne selbst Kurse entwickeln und zertifizieren lassen zu müssen.
  • Lebenslange und unbefristete Anerkennung für Diätassistenten, die einmal über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) als Anbieter anerkannt sind.