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24.06.2020

Absenkung der Mehrwertsteuer - was muss ich tun?

Um die Wirtschaft nach dem Corona-Schock der letzten Monate wieder anzukurbeln, wurde von der Bundesregierung am 12.06.2020 ein umfangreiches steuerliches Konjunkturpaket beschlossen. Ein zentraler Teil dieser Maßnahmen ist die befristete Absenkung der gesetzlichen Mehrwertsteuer im Rahmen des Regelsteuersatzes von derzeit 19 % auf 16 % und beim ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 5 %. 

Hierbei können Sie im Prinzip wählen, ob Sie die Ersparnis an die Kunden weitergeben oder Ihren Ertrag erhöhen wollen. Für die Buchführung und die Rechnungsprüfung in Ihrer Praxis stellt die Neuerung jedoch schon allein aufgrund der extrem kurzen Vorlaufzeit für die Umstellung eine Herausforderung dar.

Wir haben  die wichtigsten Aspekte der Mehrwertsteuersenkung für Sie zusammengestellt. 

Sie finden die Informationen im internen Bereich - Downloadservice - Praxishilfen - Corona Virus (Covid 19) oder Freiberuflichkeit.