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13.12.2021

Bundestag hat das Infektionsschutzgesetz

Die Testung von geimpften und genesenen Mitarbeitern kann im Selbsttest erfolgen, so die Änderung aus dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, welchem der Bundestag heute zustimmte.
Auch hinsichtlich der Dokumentationspflichten wurde nachgebessert: Statt einer vierzehntätigen Vorlage der Dokumentationen müssen Einrichtungen lediglich auf Anforderung der zuständigen Behörde Angaben zum Anteil der Personen zu machen, die gegen das Coronavirus-SARS-CoV-2 geimpft sind.
Weiterhin wurde festgelegt, dass "Begleitpersonen, die die Einrichtung oder das Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten" nicht als Besucher gelten und somit der Testpflicht nicht unterliegen.
 

Details finden zu den Gesetzesentwürfen finden Sie hier www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung