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01.03.2022

Das Bayerische Sozialministerium für Pflege

und Gesundheit (StMGP) informiert zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impflicht nach §20a lfSG:

Mit seinem Anschreiben vom 1.3. Informiert das Ministerium zu den gesetzlichen Pflichten und Rechtsfolgen bei Bestandskräften und Neueinstellungen.    >download hier

Für die Meldungen der Einrichtungen wird das StMGP ein bayernweites datensicheres Meldeportal zur Verfügung stellen. Die Produktivsetzung ist laut Staatministerium für die 10. Kalenderwoche geplant. Informationen zum Anmeldeprozedere auf dem Meldeportal finden Sie hier.