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02.07.2025

Ernährungstherapie in Niedersachsen

Mit dem aktuellen Runderlass, veröffentlicht im Niedersächsischen Ministerialblatt, werden die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel – darunter auch die Ernährungstherapie – zum 01.07.2025 angehoben. Maßgeblich für die Anwendung der neuen Beträge ist der jeweilige Behandlungstag. Hier geht es zum Runderlass