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06.05.2020

GKV aktualisiert Regelungen zur Anbieterqualifikation Prävention (Bestandsschutz)

Frist bis 31.12.2020 verlängert

Der GKV-Spitzenverband hat die Frist für den so genannten Bestandschutz als Anbieter von Präventionsmaßnahmen, also um Programmeinweisungen und Zusatzqualifikationen (VDD-Fortbildungszertifikat) zu absolvieren, vom 30.9.2020 auf den 31.12.2020 verlängert. Zudem kann auch bis zum 31.12.2020 von der Präsenzpflicht bei diesen Fortbildungen abgewichen werden.
Es ist somit möglich, bis Ende diesen Jahres die Einführungsschulung in das Kurskonzept auf digitalem Wege zu absolvieren, wenn diese nicht wie geplant als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden können.

Weitere Informationen zu den aktuellen Sonderregelungen in punkto § 20 SGB V Prävention finden VDD-Mitglieder im internen Downloadservice der VDD-Homepage unter den Praxishilfen Corona-Virus. Informationen zu den Sonderregelungen zum VDD-Fortbildungszertifikat finden Sie hier.