Mit einem Anschreiben hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg heute Informationen zur Umsetzung der Impfpflicht für therapeutische Einrichtungen in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt <hier>
Weiterhin hat das Ministerium ein Formblatt für eine ärztliche Bescheinigung, für Menschen, die langfristig oder temporär nicht geimpft werden können, bereitgestellt <hier>