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20.12.2021

Heilmittel-Webportal der ARGEn freigeschaltet

Seit Anfang der Woche ist es möglich, dass alle Anträge von (potentiellen) Heilmittelerbringer*innen ambulante Ernährungstherapie wie z.B. Neuzulassungen, Abrechnungsberechtigungen oder Meldungen von neuen Mitarbeitern online vorgenommen werden können. Zusätzlich können die Leistungserbringer*innen alle Daten –Verpflichtung aus den Rahmenverträgen-  zur Veröffentlichung durch den GKV-Spitzenverband im Bereich „Öffentliche Information“ selbstständig pflegen. Bei Fragen dazu stehen Ihnen die ARGEN zur Verfügung.

!!!Nicht vergessen: Alle bereits zugelassenen Heilmittelerbringer*innen müssen den Vertrag inkl. Anlagen, der zum 16.10.2021 in Kraft getreten ist, bis zum 16.04.2022 anerkennen, um ihre Zulassung weiterhin aufrechtzuerhalten.

Informationen zu den ARGEn und ein Zugriff auf das Heilmittel-Webportal finden Sie auch unter:

https://www.zulassung-heilmittel.de/