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03.04.2024

Heilmittelerbringer bitte folgendes beachten

Änderung des Dienstleistungsunternehmens der Heilmittel-Abrechnung für die DAK-Gesundheit

Ab dem 01.05.2024 wird die

GfS GmbH,

Meissner Str. 197,

01445 Radebeul,

IK: 661420011

die Heilmittel-Abrechnung übernehmen.

Datenannahme unter: Datenservice[at]gfs-web.de

 

Das Kostenträgerverzeichnis wird laut DAK-Gesundheit entsprechend verändert. Die GfS GmbH übernimmt für die DAK-Gesundheit neben der Daten- und Belegannahme auch die vollständige Bearbeitung der Abrechnungen von Heilmitteln nach § 32 SGB V und Kurmitteln nach § 23 Abs. 2 SGB V.

Zu beachten ist, dass

die Zuständigkeit der DAVASO GmbH für die Annahme von Daten und Belegen von Heilmittelabrechnungen am 30.04.2024 (Rechnungsdatum) endet,

 nur Abrechnungen (Daten und Belege) zu Korrekturen, die bereits der DAVASO vorgelegten Erstabrechnungen betreffen, auch nach dem 30.04.2024 noch an die DAVASO GmbH zu senden sind und

 Erstabrechnungen mit einem Rechnungsdatum ab 01.05.2024 von DAVASO zurückgesandt werden müssen.

Die selbst abrechnenden Leistungserbringenden und die Abrechnungsstellen werden, so das Schreiben der DAK-Gesundheit, von dieser voraussichtlich in der 15. KW mittels Info-Schreiben informiert.

Quelle: Anschreiben DAK-Gesundheit an die maßgeblichen Verbände vom 03.04.2024