Für Praxisbetriebe von Diätassistenten maßgeblich
In den Allgemeinverfügungen regeln die Bundesländer, wie sich Bürger innerhalb der Corona-Pandemie verhalten müssen. Das betrifft auf der einen Seite so genannte Ausgangs- bzw. Kontaktsperren und auf der anderen Seite Veranstaltungsverbote und/oder Betriebsuntersagungen. Auch für die Praxisbetriebe von Diätassistenten sind diese Regelungen maßgeblich. Da die Allgemeinverfügungen in den Bundesländern variieren, finden Sie im Downloadservice/Praxishilfen/Corona jetzt eine Liste mit Informationen für das jeweilige Bundesland.