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17.12.2021

Neuer branchenspezifischer Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) erstellt

Zum 15.12. hat die BWG den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen aktualisiert und an die gesetzliche Lage angepasst Dieser gilt u.a. auch für Praxen der Ernährungstherapie. Schwerpunkte sind:

  • Informationen zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz, zur erweiterten Testverpflichtung sowie zur Homeoffice-Pflicht nach § 28b IfSG wurden ergänzt.
  • Arbeitgebende sollen ihre Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen aufklären und informieren sowie Impfaktionen im Betrieb unterstützen. Den Beschäftigten ist es zudem zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
  • Weiterhin ist die Gefährdungsbeurteilung sowie ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen bzw. zu aktualisieren, Personenkontakte sind auf ein betriebsbedingtes Minimum zu reduzieren.

Weiterhin müssen aufgrund der Pandemielage ergänzende Regelungen zum Atemschutz umgesetzt werden:

  • Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.

Zusätzlich bitte ergänzende rechtliche Vorgaben in den Bundesländern beachten!

Hier finden Sie die überarbeitete Version (Stand 15.12.2021): https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus-arbeitsschutzstandards/coronavirus-therapeutische-praxen-arbeitsschutzstandards-und-43612