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06.05.2025

Neuigkeiten für alle Diätassistentinnen und Diätassistenten!

Ab sofort können Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beim Elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) der Bezirksregierung Münster beantragen – genauso wie Pflegefachkräfte, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Hebammen. Mit dem eHBA authentifizieren Sie sich sicher per Kartenlesegerät und erhaltet Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI), dem digitalen Netzwerk des Gesundheitswesens.

Für angestellte Diätassistenten in Arztpraxen bedeutet das zum Beispiel direkten Zugriff auf die elektronische Patientenakte.

Für niedergelassene Heilmittelerbringern nach §124 SGB V (ambulante Ernährungstherapie bei CF oder/und seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen) ist der eHBA der erste Schritt: Parallel dazu können Sie sich die Institutionenkarte (SMC-B-Karte) beantragen, um Ihre Praxis zu authentifizieren und TI-fähige Hardware/Software nutzen zu können. Ab 1. Januar 2026 wird der TI-Anschluss für alle Heilmittelerbringer*innen gesetzlich verpflichtend. Bitte die Bearbeitungsdauer von ca. 1 Monat im Blick behalten!

Niedergelassene Diätassistenten ohne Heilmittelzulassung haben gemäß der derzeitigen rechtlichen Situation noch keinen Zugang zur TI. Sie können keine SMC-B-Karte beantragen und somit notwendige Hard- und Software erwerben.

Kosten
– Bearbeitungsgebühr eHBA: 40 € beim eGBR
– Herstellung & Lieferung: beim jeweiligen Vertrauensdienstleister
➔ Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine Kostenübernahme!

Gültigkeit: 5 Jahre (Verlängerung per Folgeantrag)

Den ausführlichen Artikel finden Sie hier.
Mehr Infos & Antrag: Bezirksregierung Münster –

Wir halten Sie über die finalen Verhandlungen zur TI-Finanzierung für Heilmittelerbringer*innen auf dem Laufenden.