Hilfen für die Betroffenen
Das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hat mit einem Anschreiben an den VDD auf die Pressemeldung der Bayerischen Staatskanzlei hingewiesen.
Darin finden sich Ausführungen zu einer möglichen Entschädigung und zu Soforthilfen für vom Hochwasser Betroffene, namentlich auch für Angehörige der freien Berufe, zu denen auch niedergelassene Diätassistent*innen gehören. Näheres hierzu ist uns noch nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zeitnah entsprechende Vollzugsrichtlinien erlassen wird.