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06.06.2024

Update zur Hochwassersituation und den Auswirkungen auf den Heilmittelbereich (Stand 05.06.2024)

Das Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg im Mai und Juni 2024 bringt erhebliche Herausforderungen für Therapie-Praxen mit sich. Um die Behandlungskontinuität für GKV-Versicherte sicherzustellen, hat der GKV-Spitzenverband diverse Maßnahmen beschlossen und die maßgeblichen Verbände in einem Anschreiben dazu informiert. Wichtigster Aspekt:  die Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe wird vorübergehend ausgesetzt. Dies ermöglicht betroffenen Praxen, Behandlungen auch an anderen Orten oder per Videotherapie durchzuführen. Verordnungen sollten mit dem Kürzel "HW" markiert werden, eine Abrechnung als Hausbesucht ist jedoch nicht möglich.

Die Krankenkassenverbände bieten zudem Lösungen für den Umgang mit beschädigten oder verlorenen Verordnungen. Hierzu gehören:

  1. Ersatzverordnungen bei Verlust der Originale.
  2. Verordnungskopien zur Abrechnung.
  3. Nutzung bereits digitalisierter Abrechnungsdatensätze.

Diese Abrechnungen können direkt bei den Krankenkassen eingereicht werden. Alle relevanten Dokumente müssen ebenfalls das Kürzel "HW" tragen.

Für Praxen ohne jegliche Dokumente wird eine Härtefallregelung geprüft. Diese Ausnahmeregelungen sind bis zum 31.12.2024 befristet und gelten nur für vor dem 15.05.2024 ausgestellte Verordnungen.

Hier geht es zu dem Anschreiben des GKV-Spitzenverbandes