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10.07.2025

Vorgriffregelung: Neue Beihilfe-Obergrenzen für Ernährungstherapie ab August

Nachdem zum 1. Juni die Erhöhung der Vergütung im Heilmittel erfolgt ist, folgt nun das Bundesministerium für Inneres (BMI) mit einer Vorgriffsregelung: Ab dem 1. August 2025 gelten neue beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilmittel im Bereich Ernährungstherapie. Das BMI hat im Einvernehmen mit den zuständigen Ressorts eine Vorgriffregelung erlassen – damit wird der Zugang zur Beihilfe für unsere Leistungen verbessert, noch bevor die offizielle Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft tritt.

Was bedeutet das konkret für freiberuflich tätige Diätassistenten?
Beihilfeberechtigte Patienten können ab 01.08.2025 von angepassten, höheren Erstattungssätzen profitieren – das stärkt die Abrechnungssicherheit für unsere Leistungen.

Wichtig:
Die Bundesbeihilfeordnung (BBhV) gilt für Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfänger (z.B. Beamte im Ruhestand und Hinterbliebene) und deren berücksichtigungsfähige Angehörige (Ehegatten/Lebenspartner und Kinder) sowie für bestimmte Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Anpassung betrifft ausschließlich ärztlich verordnete Leistungen für diese Personengruppe und wird im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Änderungen im Leistungskatalog sind in der offiziellen Anlage fett markiert. Hier geht es zum Dokument

Hier geht es zum Rundschreiben des Bundesministeriums für Inneres