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14.06.2022

Zentrale Prüfstelle Prävention - Diätassistenten erfüllen per se die Mindestqualifikation!

Zentrale Prüfstellle Prävention - Auch vor 1994 ausgebildete Diätassistenten werden vollumfänglich anerkannt!

Die gute Nachricht traf am 30. Mai 2022 in der VDD-Geschäftsstelle ein: „Mit Übermittlung dieses Schreibens wird in der Prüfung der Zentralen Prüfstelle Präveniton für Diätassistenten mit Abschluss nach dem Gesetz von 1974 künftig das gleiche Vorgehen angewandt, wie für Abschlüsse nach 1994“, heißt es darin wörtlich. Entschieden hat das die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach § 20 SGB V.

Damit ist eine längere Auseinandersetzung vom Tisch, wonach der ZPP die Anerkennung von Diätassistenten problematisch erschien, sofern sie vor 1994 (also nach dem Gesetz von 1974) ihren Abschluss gemacht hatten. Fraglich waren demnach beim Vergleich der Inhalte der zweijährigen Diätassistentenausbildung von 1974 und den gesetzlich geforderten Mindeststandards vor allem die Kompetenzfelder „Pädagogik/Psychologie“ und „Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention“.

Nach erstem Bescheid der ZPP hätten ältere Diätassistenten damit nicht per se die geforderte Mindestqualifikation gehabt, um in der Prävention tätig werden zu können, sondern hätten dafür noch weitere Fortbildungen/Qualifikationsmaßnahmen absolvieren müssen. Das sah der VDD anders und schaltete den Bund für Ausbildung und Lehre in der Diätetik (BALD) ein. 

Dessen Gutachten hat jetzt den Ausschlag gegeben: Das BALD-Gutachten konnte nachweisen, dass Inhalt und Umfang der Ausbildung sowohl im theoretischen als auch fachpraktischen Bereich in den damals gelehrten Fächern enthalten waren und stellte fest, dass die Diätassistenten-Ausbildung nach DiätAssAPrV von 1974 ebenso die geltenden Anforderungen des Leitfadens Prävention nach § 20 Abs. 2 SGB V und Leitfaden Prävention nach § 5 SGB XI erfüllt.

Weil zwischenzeitlich auch die Berechnungsgrundlage noch einmal überarbeitet wurde, können alle Diätassistenten mit Abschluss der zweijährigen Ausbildung nach dem Gesetz von 1974 die ZPP-Anerkennung jetzt automatisch mit dem Nachweis des Berufsabschlusses erhalten.