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01.04.2020

Aktualisierte Empfehlung für die Heilmittel vom 31. März 2020

Videotherapie und Telefonate sind zulässig. Pandemie bedingte Frist verlängert.

Aktualisierte Empfehlung für den Heilmittelbereich vom 31. März 2020: Ernährungstherapie per Video oder Telefonat ist zulässig. Pandemie bedingte Fristenregelung bis 31. Mai 2020 verlängert. 

Für das Heilmittel ambulante Ernährungstherapie bei Mukoviszidose und SAS gilt ab sofort befristet, dass Therapie per Telefonat und Videotherapie erfolgen und auch abgerechnet werden darf. Die Entscheidungskompetenz dafür obliegt dem Therapeuten. "Die Entscheidung, ob die Behandlung aktuell persönlich oder im Rahmen einer telemedizinischen Behandlung erfolgen kann, trifft die Therapeutin oder der Therapeut.” 

In der offiziellen Empfehlung nehmen die Kassenverbände und der GKV-Spitzenverband auch eindeutig Stellung zur Definition "medizinisch notwendig": „Eine ärztlich verordnete Heilmittelbehandlung ist immer als medizinisch notwendig anzusehen und daher auch abrechnungsfähig."

Die kompletten Empfehlungen der Krankenkassenverbände für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona) vom 31. März 2020 finden Sie im internen Downloadservice/Praxishilfen/Corona unter dem Punkt Heilmittel.