Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Hygiene in Praxen
Die Landesregierung in Bayern hat die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen ab 6. Mai 2020 aufgehoben. Leistungen von Angehörigen therapeutischer Berufe dürfen damit wieder ohne die Einschränkung der medizinisch dringenden Erforderlichkeit in Anspruch genommen werden.
Eine Maskenpflicht für Therapeutinnen und Therapeuten sowie für Patientinnen und Patienten gilt, es sei denn, dass die Art der Leistung eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht zulässt. Ein Schutz- und Hygienekonzept für die Praxen ist erforderlich.
Brief des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege