COVID-19 kann insbesondere auch für Beschäftigte im Gesundheitswesen als Berufskrankheit anerkannt werden – über Voraussetzungen und Leistungen informiert der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Folgende drei Voraussetzungen müssen grundsätzlich vorliegen:
- Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit im Gesundheitswesen und
- relevante Krankheitserscheinungen, wie zum Beispiel Fieber oder Husten, und
- positiver Nachweis des Virus durch einen PCR-Test
Weitere Informationen finden sie hier https://www.divi.de/presse/pressemeldungen/pm-covid-19-als-berufskrankheit-divi-und-dguv-informieren-zu-voraussetzungen-sowie-versicherungsleistungen