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13.12.2021

Der Bundestag hat Test-und Dokumentationspflicht für geimpftes Gesundheitspersonal auf mindestens zweimal wöchentlich angepasst und stellt Klarheit hinsichtlich der Testpflicht für Begleitpersonen her. (Kopie 16)

Der Bundestag hat das Infektionsschutzgesetz erneut überarbeitet: Geimpftes oder genesenes Personal in Gesundheitseinrichtungen hat mindestens zweimal wöchentlich eine Testung nachzuweisen.

Die Testung von geimpften und genesenen Mitarbeitern kann im Selbsttest erfolgen, so die Änderung aus dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, welchem der Bundestag heute zustimmte.

Auch hinsichtlich der Dokumentationspflichten wurde nachgebessert: Statt einer vierzehntätigen Vorlage der Dokumentationen müssen Einrichtungen lediglich auf Anforderung der zuständigen Behörde Angaben zum Anteil der Personen zu machen, die gegen das Coronavirus-SARS-CoV-2 geimpft sind.

Weiterhin wurde festgelegt, dass "Begleitpersonen, die die Einrichtung oder das Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten" nicht als Besucher gelten und somit der Testpflicht nicht unterliegen.
Details finden zu den Gesetzesentwürfen finden Sie hier https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=759