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02.02.2024

Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung/-therapie und Ernährungsbildung aktualisiert

„Wie erkenne ich eine qualifizierte Ernährungsberaterin oder einen qualifizierten Ernährungstherapeuten? Worauf sollte ich beim Angebot von Ernährungsbildung achten?“ Auf diese Fragen liefert die Rahmenvereinbarung zur „Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung/-therapie und Ernährungsbildung“ des gleichnamigen Koordinierungskreises Antworten. Diese liegt nun in einer umfassend aktualisierten Fassung vor. Sie ist weiterhin eine wichtige Orientierungshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher, für Multiplikatoren und Institutionen. Die neue Fassung der Rahmenvereinbarung ist unter www.wegweiser-ernaehrungsberatung.de abrufbar.

Viele Menschen in Deutschland wollen sich gesund und nachhaltig ernähren. Das zeigt zum Beispiel der „Ernährungsreport 2023“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Wer auf der Suche nach Ernährungsberatung/-therapie oder Ernährungsbildung ist, hat es jedoch nicht immer leicht, geeignete Angebote zu erkennen. Denn die Berufsbezeichnungen „Ernährungsberater/ Ernährungsberaterin“ oder „Ernährungstherapeut/Ernährungstherapeutin“ sind in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Auch bieten sehr unterschiedliche Berufsgruppen ihre Dienstleistungen in diesem Markt an. So ist die Abgrenzung zwischen seriösen und unseriösen Angeboten oft schwierig.

Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier