VDD schreibt mit QUETHEB, VDOE und VFED an Jens Spahn
COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung – In einem gemeinsamen Brief hat der VDD am 19. Mai 2020 zusammen mit QUETHEB, VDOE und VFED den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf die Lücken des Rettungsschirms für die freiberuflichen Kolleg*innen hin: Über 99 % der freiberuflichen Diätassistent*innen sind nicht nach § 124 SGB V bei den Krankenkassen zugelassen, da das Heilmittel ambulante Ernährungstherapie bisher nur für Mukoviszidose und SAS in der Heilmittelrichtlinie verortet ist.
Somit greift der Schutzschirm für über 99 % der freiberuflichen Kolleg*innen nicht. Dadurch wird nahezu eine ganze Therapeut*innen-Gruppe außen vor gelassen.
Es müssen dringend die Einnahmeverluste aus folgenden Bereichen berücksichtigt werden:
- Privatliquidation, die bei Leistungen der Ernährungstherapie üblich sind, weil sie von Krankenkassen im Rahmen von Zuschussregelungen vorgegeben ist
- PKV-Leistungsbereich und für Kostenträger der Beihilfe und freien Heilfürsorge Leistungen nach §20 SGB V Prävention
- Ausgefallene BGM/BGF Aufträge
Im VDD-Downloadservice finden Sie in den Corona-Praxishilfen den kompletten Brief an den Bundesgesundheitsminister, Hintergrundinformation sowie einen Briefentwurf für selbstständige Diätassistent*innen, um sich persönlich an das Bundesgesundheitsministerium zu wenden.