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09.07.2021

SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung überarbeitet

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite. Wichtige Änderungen gültig seit dem 01. Juli sind

  • Arbeitgeber bleiben weiterhin in der Pflicht, in ihren Betrieben zweimal wöchentlich Schnelltests anzubieten. Ausnahmen gibt es  für vollständig Geimpfte oder Genesene, „soweit der Arbeitgeber durch andere geeignete Schutzmaßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherstellt oder einen bestehenden gleichwertigen Schutz nachweisen kann“ (Quelle BMAS)
  • Die Verpflichtung zum Homeoffice endet. Homeoffice wird aber weiterhin empfohlen wo möglich.
  • Verbindliche Vorgabe einer Mindestfläche von 10 m² pro Person in Räumen entfällt 
  • Bestehen bleiben die Maskenpflicht am Arbeitsplatz sowie die Einhaltung der Hygieneregeln.
  • Das gesamte Dokument finden Sie hier: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/neufassung-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1  

Ziel der Neufassung laut BMAS ist, trotz einer derzeit niedrigen Inzidenz die Ausbreitung der Delta-Variante und eine vierte Welle zu verhindern. 

Gemäß der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege befindet sich die Information zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen derzeit in der Überarbeitung. #diaetassistenten #vdd #ernaehrungstherapie