Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckung und Gruppentherapie
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein hat seine Empfehlungen für Heilmittelerbringer am 27. April 2020 aktualisiert. In dem Schreiben weist das Ministerium auf die ab 29. April für Bürger geltende Pflicht hin, in bestimmten öffentlichen Bereichen eine so genannte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Da die Praxisräume der Gesundheits- und Heilberufe von dieser Pflicht ausgenommen sind, gibt das Ministerium aktuelle Hinweise zum möglichen Umgang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen in Praxisräumen.
Unter anderem weist das Ministerium auch darauf hin, dass medizinisch/therapeutisch indizierte Gruppentherapien bei Einhaltung der Hygienestandards und Abstandsregeln in kleinen Gruppen wieder aufgenommen werden können, wobei Einzeltherapien generell vorzuziehen sind, um das Infektionsrisiko gering zu halten.
Weiter gibt das Ministeriums aktuelle Informationen zur wirtschaftlichen Unterstützung von Heilmittelerbringern.