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27.01.2021

Schleswig-Holstein: Hinweisschreiben für Heilmittelerbringer:innen und Hebammen 2/2021

Die Landesverordnung Schleswig-Holstein zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist angepasst worden und am 25.1.2021 in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 14.02.2021. Im Vergleich zu bisherigen Regelungen gibt es kaum Änderungen, es gilt u.a.

  • Medizinisch notwendige Einzeltherapien sind auch weiterhin zulässig 
  • Gruppentherapien und -angebote in Präsenz sind nach der aktuellen Landesverordnung - außerhalb von stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Mutter-/Vater-Kind Einrichtungen unter Beachtung des dem derzeitigen Infektionsgeschehens angemessenen Rahmen - untersagt.
  • Wellnessangebote, wie z. B. Massagen, für die keine ärztliche Verordnung vorliegen, sind weiterhin nicht gestattet.
  • Teambesprechungen sind unter Einhaltungen der AHALA-Regeln erlaubt, sollten aber, wenn möglich, via alternativen Lösungen ohne Präsenz erfolgen.

Besonders wird weiterhin auf die Nutzung der Mund-Nasen-Bedeckung  und die Einhaltung der Hygienestandards hingewiesen. Es wird betont, dass das Hygienekonzept keine Vorabgenehmigung der Gesundheitsämter bedarf.

Das komplette Schreiben finden Sie hier:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Download/210126_hinweisschreiben_hebammen.pdf;
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