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15.07.2021

Sonderregelungen für das Heilmittel ambulante Ernährungstherapie Mukoviszidose und seltene angeborene Stoffwechselstörungen (SAS)

Gestern vom GKV eingetroffen: Die Mitteilung über eine weitere Aktualisierung der Regelungen für den Heilmittelbereich mit Stand 06.07.2021. Neben wenigen redaktionellen Änderungen, wurde die Regelung zur Hygienepauschale entsprechend der geänderten Hygienepauschaleverordnung (HygPV) angepasst. 

Corona-bedingte Sonderregelungen bleiben auch weiterhin:

  • Folgeverordnungen können derzeit auch nach telefonischer Anamnese ausstellt werden. 
  • Ernährungstherapie kann per Videotherapie erfolgen
  • Ferner können Krankenhausärztinnen und -ärzte im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements Heilmittel nicht nur für eine Dauer von bis zu 7 Tagen, sondern bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen.
  • Zugelassene Leistungserbringer können nach Maßgabe der zum 01.04.2021 in Kraft getretenen Hygienepauschaleverordnung (HygPV) auch über den 30.06.2021 hinaus bis zum Datum der in der HygPV festgelegten Frist einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen

Link zum GKV Spitzenverband