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27.04.2022

Videotherapie jetzt als Regelversorgung im Heilmittel Ambulante Ernährungstherapie bei Mukoviszidose und SAS möglich

Die Vertragsergänzung ist unterzeichnet, der Fragen-und-Antworten-Katalog angepasst: Ernährungstherapeutische Videotherapie kann künftig regelhaft bei bestimmten Leistungspositionen (Einzelberatung und Gruppenberatung) im Rahmen des Heilmittel ambulante Ernährungstherapie bei Mukoviszidose und SAS zu einem definierten Anteil durchgeführt werden.

Auch telefonische Beratung kann in kleinerem Umfang abgerechnet werden.  Für die Abrechnung dieser telemedizinischen Leistungen wurden mit dem GKV-SV neue Positionsnummern in der Gebührenvereinbarung festgelegt. Die Vergütungssätze einer telemedizinischen Behandlung entsprechen dabei den Sätzen, die auch bei einer Behandlung in der Praxis abgerechnet werden. 

Zudem wurden die technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Videotherapie geregelt. Zur Erbringung der Leistung ist die Nutzung eines Programms eines zertifizierten Videodienstanbieters erforderlich. Eine Liste, herausgegeben von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), finden Sie https://www.kbv.de/media/sp/liste_zertifizierte-Videodienstanbieter.pdf .

Mit dieser Einigung entsprechen die Verhandlungspartner  VDD, VDOE, VFED, QUETHEB und der GKV-Spitzenverband dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG): Darin ist festgelegt, dass eine Videotherapie in der Ernährungstherapie nach §125 SGB V regelhaft möglich sein soll. Die Abrechnung der Positionsnummern ist vom 1. Mai 2022 an möglich.

Hier geht es zu den Vertragsunterlagen: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/125_ernaehrung/125_ernaehrungstherapie.jsp