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Geschäftsordnung

Aktive und wirkungsvolle Verbandsarbeit erfordert eine klare Beschreibung der Zuständigkeiten und Prozesse. Das Präsidium des VDD gibt sich gemäß § 3 der Satzung eine Geschäftsordnung. Diese definiert die Aufgaben und Zusammenarbeit zwischen Präsidium, Gremien und Geschäftsstelle.